Moed Katan 38

Kapitel 38

א והתניא הקובר את מתו שלשה ימים קודם לרגל בטלה הימנו גזרת שבעה שמונה ימים קודם לרגל בטלה הימנו גזרת שלשים ומגלח ערב הרגל אם לא גילח ערב הרגל אסור לגלח אחר הרגל
1 Ebenso wird auch gelehrt: Wer seinen Toten drei Tage vor dem Feste begraben hat, für den ist die Bestimmung der siebentägigen Trauer aufgehoben; wer acht, für den ist die Bestimmung der dreißigtägigen Trauer aufgehoben. Er darf sich am Vorabend des Festes das Haar scheren; hat er es am Vorabend des Festes nicht geschoren, so darf er sich auch nach dem Feste nicht scheren.
ב אבא שאול אומר מותר לגלח אחר הרגל שכשם שמצות שלשה מבטלת גזרת שבעה כך מצות שבעה מבטלת גזרת שלשים
2 Abba Šaúl sagt, er dürfe sich auch nach dem Feste das Haar scheren, denn wie die dreitägige [Trauer] die Bestimmung für die siebentägige aufhebt, ebenso hebt auch die siebentägige [Trauer] die Bestimmung für die dreißigtägige auf. –
ג שבעה והאנן שמונה תנן קסבר אבא שאול מקצת היום ככולו ויום שביעי עולה לו לכאן ולכאן אמר רב חסדא אמר רבינא בר שילא הלכה כאבא שאול
3 ‘Die siebentägige’, wir haben ja von acht Tagen gelernt!? – Abba Šaúl ist der Ansicht, ein Teil des Tages gelte als voller, somit wird der siebente Tag hin und her mitgezählt. R. Ḥisda sagte im Namen des Rabina b. Šila: Die Halakha ist wie Abba Šaúl.
ד ומודים חכמים לאבא שאול כשחל שמיני שלו להיות בשבת ערב הרגל שמותר לגלח בערב שבת
4 Die Weisen pflichten jedoch Abba Šaúl bei, daß, wenn der achte Tag auf einen Šabbath fällt, der Vorabend des Festes ist, man am Vorabend des Šabbaths das Haar scheren dürfe. –
ה כמאן אזלא הא דאמר רב עמרם אמר רב אבל כיון שעמדו מנחמין מאצלו מותר ברחיצה כמאן כאבא שאול
5 Wessen Ansicht vertritt das, was R. A͑mram im Namen Rabhs sagte, daß nämlich dem Leidtragenden, sobald die Tröstenden ihn verlassen, das Waschen erlaubt sei? Die des Abba Šaúl.
ו אמר אביי הלכה כאבא שאול ביום שבעה ומודים חכמים לאבא שאול ביום שלשים דאמרינן מקצת היום ככולו
6 Abajje sagte: Die Halakha ist wie Abba Šaúl hinsichtlich des siebenten Tages, und die Weisen pflichten Abba Šaúl bei hinsichtlich des dreißigsten Tages, daß wir sagen, ein Teil des Tages gelte als voller.
ז רבא אמר הלכה כאבא שאול ביום שלשים ואין הלכה כאבא שאול ביום שבעה ונהרדעי אמרי הלכה כאבא שאול בזו ובזו דאמר שמואל הלכה כדברי המיקל באבל
7 Raba sagte: Die Halakha ist wie Abba Šaúl hinsichtlich des dreißigsten Tages, und die Halakha ist nicht wie Abba Šaúl hinsichtlich des siebenten Tages. Die Nehardeénser aber sagen: Die Halakha ist wie Abba Šaúl hinsichtlich des einen und des anderen, denn Šemuél sagte, bei der Trauer sei die Halakha nach der Ansicht des Erleichternden zu entscheiden.
ח שלשים יום מנלן יליף פרע פרע מנזיר כתיב הכא (ויקרא י, ו) ראשיכם אל תפרעו וכתיב התם (במדבר ו, ה) גדל פרע שער ראשו מה להלן שלשים אף כאן שלשים
8 Woher ist die dreißigtägige [Trauer] zu entnehmen? Dies ist durch [das Wort] <i>Haarwuchs</i> vom Naziräer zu entnehmen; hier heißt es: <i>den Haarwuchs eures Hauptes sollt ihr nicht stehen lassen</i>, und dort heißt es: <i>seinen Haarwuchs soll er herabhängen lassen</i>, wie da dreißig [Tage], ebenso auch hier dreißig. –
ט והתם מנלן אמר רב מתנה סתם נזירות שלשים יום מאי טעמא אמר קרא (במדבר ו, ה) קדוש יהיה יהיה בגימטריא תלתין הוו
9 Woher dies dort? R. Mathna erwiderte: Das unbefristete Nazirat währt dreißig Tage. – Woher dies? – Die Schrift sagt: <i>geweiht soll er sein [jihjeh]</i>, [der Zahlenwert des Wortes] <i>jihjeh</i> beträgt dreißig.
י אמר רב הונא בריה דרב יהושע הכל מודין כשחל שלישי שלו להיות ערב הרגל שאסור ברחיצה עד הערב
10 R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte: Alle stimmen überein, daß, wenn der dritte [Trauertag] auf den Vorabend des Festes fällt, das Baden bis zum Abend verboten sei.
יא אמר רב נחמיה בריה דרב יהושע אשכחתינהו לרב פפי ולרב פפא דיתבי וקאמרי הלכה כרב הונא בריה דרב יהושע איכא דאמרי אמר רב נחמיה בריה דרב יוסף אשכחתינהו לרב פפי ולרב פפא ולרב הונא בריה דרב יהושע דיתבי וקאמרי הכל מודים שאם חל שלישי שלו להיות ערב הרגל שאסור ברחיצה עד הערב
11 R. Neḥemja, Sohn des R. Jehošua͑, erzählte: Ich traf R. Papi und R. Papa sitzen, und sie sagten, die Halakha sei wie R. Hona, Sohn des R. Jehošuá. Manche lesen: R. Neḥemja, Sohn des R. Joseph, erzählte: Ich traf R. Papi, R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sitzen und sie sagten, alle stimmen überein, daß, wenn der dritte [Trauertag] auf den Vorabend des Festes fällt, das Baden bis zum Abend verboten sei.
יב בעא מיניה אביי (מרבא) קברו ברגל רגל עולה לו למנין שלשים או אין רגל עולה לו למנין שלשים למנין שבעה לא קמיבעיא לי דלא נהגא מצות שבעה ברגל כי קא מיבעיא לי למנין שלשים דקא נהגא מצות שלשים ברגל מאי
12 Abajje fragte Raba: Wird ihm der Festtag, wenn er [den Toten] am Festtage begraben hat, zu den dreißig [Trauertagen] mitgezählt oder wird ihm der Festtag zu den dreißig [Trauertagen] nicht mitgezählt? Von den sieben [Trauertagen] ist es mir nicht fraglich, da die Vorschriften der siebentägigen Trauer am Feste keine Geltung haben; fraglich ist es mir nur von den dreißig [Trauertagen], da die Vorschriften der dreißigtägigen Trauer am Feste Geltung haben.
יג א"ל אינו עולה איתיביה הקובר את מתו שני ימים קודם הרגל מונה חמשה ימים אחר הרגל ומלאכתו נעשית ע"י אחרים ועבדיו ושפחותיו עושים בצינעא בתוך ביתו ואין רבים מתעסקין עמו
13 Dieser erwiderte: Er wird nicht mitgezählt. Jener wandte gegen ihn ein: Wer seinen Toten zwei Tage vor dem Feste begraben hat, zähle nach dem Feste noch fünf [Trauertage]; seine Arbeit ist dann durch andere zu verrichten, seine Sklaven und Mägde arbeiten heimlich in seinem Hause und die Menge befasse sich mit ihm nicht,